Die Kanzlei setzt ihre fachlichen Schwerpunkte im Bereich des Wirtschaftsrechts, wovon insbesondere das Handels- und Gesellschafts-, Steuer-, Arbeits- und Vertragsrecht sowie der gewerbliche Rechtsschutz umfasst sind. Den kleinsten gemeinsamen Nenner aller Bereiche bildet dabei das allgemeine Zivilrecht. Die Wirtschaftsrechtskanzlei wurde 2020 gegründet und betreut Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet mit dem Schwerpunkt im Großraum Augsburg und München.
Neben fachlicher Expertise zeichne ich mich durch praktische, schnelle und kostenschonende Lösungsstrategien aus. Ich helfe Ihnen auch in schwierigen Situationen neue Vorgehens- und Verhandlungsansätze zu entwickeln, um optimale Ergebnisse zu erzielen.
In Zusammenarbeit mit einem effizienten Team aus externen Steuerberatern und spezialisierten Rechtsanwälten arbeite ich für Sie nach bewährten und modernen Standards, damit Sie sich auf den Kern Ihres Geschäfts konzentrieren können.
Hier finden Sie Informationen über die Phasen und Finanzierungsmöglichkeiten Ihres Start-Ups und die Rechtsformwahl bei Gründung oder Umwandlung Ihrer Gesellschaft.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Uwe Heinrich studierte Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg und schloss sein Studium mit Prädikatsexamen ab. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Referendariats am Oberlandesgericht München und der Ausbildung zum Wirtschaftsmediator erfolgte die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei der Rechtsanwaltskammer München.
Im Rahmen seiner mehrjährigen Tätigkeit in verschiedenen wirtschaftsrechtlich orientierten Münchener Kanzleien betreute er schwerpunktmäßig Mandate mit unternehmensrechtlichen Fragestellungen von der Gründung, über die prozessuale Geltendmachung verschiedenster Ansprüche, bis hin zur Abwicklung.
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