Der Gesellschaftsvertrag (auch: Satzung bei der GmbH) einer Gesellschaft regelt alle Rechtsbeziehungen der Gesellschafter untereinander sowie zur Gesellschaft und Dritten. Aufgrund seiner elementaren und umfassenden Bedeutung kann er als Verfassung der Gesellschaft verstanden werden, durch den die zwingenden gesetzlichen Vorschriften ergänzt, die subsidiären ersetzt und Lücken im Gesetzesrecht ausgefüllt werden können.
Während bei den Personengesellschaften und der GmbH der Grundsatz gilt, dass der Gesellschaftsvertrag solange frei gestaltet werden kann, solange er nicht gegen zwingendes Gesetzesrecht verstößt, findet bei der AG der umgedrehte Grundsatz Anwendung, wonach Abweichungen vom Gesetz nur in den ausdrücklich geregelten Fällen zulässig sind, § 23 Abs. 5 AktG (Aktiengesetz). Gerade um Gesellschafterstreitigkeiten zu vermeiden empfiehlt sich eine frühzeitige Vermeidung typsicher Fallstricke bei der Erstellung von Gesellschaftsvertrag und Satzung.
Die nachfolgenden Punkte geben eine Übersicht über die praktisch relevantesten Themen, die jeder Gesellschaftsvertrag regeln kann und sollte, gleich ob bei GmbH/UG, GbR, oHG, KG, AG oder GmbH & Co. KG.
1. Rechtsform und Bezeichnung der Gesellschaft
2. Name/Firma der Gesellschaft
3. Sitz der Gesellschaft (Satzungssitz)
4. Gesellschaftszweck (Vermögensverwaltung, operative Tätigkeit RF: Gewerbesteuer)
5. Person der Gesellschafter und ihre Beteiligungsverhältnisse
6. Hervorgehobene Rechte und Pflichten von einzelnen Gesellschaftern (Sonderrechte)
7. Gesellschaftergruppen
8. Dauer der Gesellschaft
9. Geschäftsjahr (Wirtschaftsjahr)
10. (Stamm-)Kapital der Gesellschaft
11. Einlagen der einzelnen Gesellschafter
12. Beiträge der Gesellschafter (Dienstleistungspflichten, Nutzungsüberlassungen an Gesellschaft)
2. Buchführung, Bilanzierung, Einnahmeüberschussrechnung
3. Kontroll- und Informationsrechte der Gesellschafter
4. Gesellschafterversammlung, Ladung, Beschlussfassung, Stimmrechte, Einwendungen
5. Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Gesellschafterbeschlüsse
6. Gewinn- und Verlustverteilung
7. Wettbewerbsverbote
1. Vertretung der Gesellschaft
2. Haftungsbeschränkungen
1. Aufnahme und Wechsel von Gesellschaftern
2. Kündigung eines Gesellschafters
3. Kündigung/Auflösung der Gesellschaft
4. Ausschließung von Gesellschaftern
5. Tod eines Gesellschafters
6. Abfindung
7. Gesetzliche/vertragliche Nebenansprüche des ausscheidenden Gesellschafters
Können die Musterprotokolle als Ersatz für einen GmbH/UG-Gesellschaftsvertrag dienen?
Die Musterprotokolle stellen eine durch den Gesetzgeber vorformulierte Kombination aus Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste und Geschäftsführerbestellung für GmbH und UG mit bis zu drei Gesellschaftern dar. Durch ihre Verwendung kann die Gründung beschleunigt sowie in geringem Umfang Kosten eingespart werden. Eine Gründung mit Musterprotokoll lässt allerdings keine abweichenden Regelungen zu, womit seine Verwendung in der Praxis bestenfalls für Allein-Gesellschafter-Geschäftsführer empfohlen werden kann. Bereits bei zwei Gesellschaftern kann das Fehlen von ergänzenden Regelungen für die Gesellschafterversammlung, über die Einziehung von Geschäftsanteilen oder Vinkulierungsklauseln zu komplexen Hindernissen führen. Da spätere Satzungsänderungen einer Drei-Viertel-Mehrheit bedürfen gem. § 53 Abs. 2 GmbHG werden ungünstige Regelungen im Konfliktfall zementiert und praktisch unabänderbar. Zudem kann jeweils nur eine Person zum Geschäftsführer bestellt werden, was in den meisten Fällen nicht interessengerecht sein dürfte. Ebenso wird durch die starren Regelungen die Aufnahme von Investoren erheblich erschwert und unpraktikabel, da sich die besonderen gegenseitigen Bedürfnisse nicht berücksichtigen lassen. Dies wirkt sich besonders für Start-Ups nachteilig aus.
Im Ergebnis sollte daher bei der Gründung ab zwei Gesellschaftern oder der Planung der Aufnahme von Investoren ein individuell angepasster Gesellschaftsvertrag gewählt werden.
- Musterprotokoll Gründung einer Ein-Personen GmbH
- Musterprotokoll zur Gründung einer Mehr-Personen-GmbH
- Checkliste Gesellschaftsvertrag/Satzung (allg.)
Verwandte Themen:
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Anfrage