Trotz guter Vorbereitung und Verhandlung lassen sich Ansprüche zumeist nur noch gerichtlich durchsetzen, wenn gegenseitige Interessen aus tatsächlicher oder rechtlicher Sicht zu keinem vernünftigen Ausgleich mehr gebracht werden können oder sich eine Partei hinter Positionen verschanzt.
Sollte ein Prozess nicht vermeidbar sein oder sollten Sie Beklagter in einem Prozess sein, befinden Sie sich bei mir in guten Händen und nicht auf hoher See. Meine Tätigkeit umfasst dabei das gesamte Prozessmanagement vor den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in zivilrechtlichen Angelegenheiten sowie den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten einschließlich des Vollstreckungsverfahrens.
Zu einer erfolgreichen Prozessführung gehört es dabei neben der präzisen Kenntnis des Rechts und einem souveränen Auftreten, übersichtliche und klar strukturierte Schriftsätze anzufertigen, um so von Anfang an zu überzeugen.
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