Der Bereich der außergerichtlichen Vertretung ist die Schnittstelle zwischen der Beratung und der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen und umfasst die Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen sowie die Abwehr unberechtigter Ansprüche gegen einen oder mehrere Gläubiger.
Neben der gründlichen Prüfung der sachlichen Rechtslage lassen sich die Ergebnisse von Verhandlungen regelmäßig erheblich verbessern, wenn der Schwerpunkt nicht auf die Verteidigung von Positionen, sondern auf die Erforschung gegenseitiger Interessen gerichtet ist. Die individuelle Vorgehensweise variiert dabei auch in Abhängigkeit des betroffenen Rechtsgebietes.
Die Beschreitung des häufig langwierigen Klageweges kann bei einer verständlichen Verhandlungsführung dabei nicht selten vermieden werden.
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