"Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen"
(BGH 1965).
Das Steuerrecht bildet sich aus der Gesamtheit aller Normen, die formelle oder materielle Bestimmungen über das Rechtsverhältnis der besteuerten natürlichen oder juristischen Personen und den Trägern der Steuerhoheit enthalten.
Die für die Besteuerung relevanten Verfahrensregelungen finden sich hauptsächlich in der Abgabenordnung (AO) und vereinzelt im Bewertungsgesetz (BewG). Die grundlegendsten materiellen Regelungen sind im Einkommensteuergesetz (EStG) kodifiziert. Für Unternehmer regelmäßig bedeutsam sind zudem die Regelungen des Körperschaftssteuergesetzes (KStG), des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) sowie des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Im Bereich der Unternehmensnachfolge spielt ebenso das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz eine besondere Rolle für die Frage der Gestaltung von Nachfolgeregelungen.
Besonderheiten weist das Steuerrecht im Bereich der Rechtsquellen und der Normenhierarchie auf, also der Frage, welcher Norm bei Kollisionen vor einer anderen der Vorrang zu gewähren ist. Zu den gewöhnlichen Rechtsquellen, wie formellen Parlamentsgesetzen, treten die zahlreichen Verordnungen auf Bundes- und Landesebene sowie eine Vielzahl individueller autonomer Satzungen und gewohnheitsrechtlicher Regelungen. Die Komplexität der steuerrechtlichen Regelungen wird noch einmal um die nicht geringe Zahl bilateraler inter- und supranationaler Regelungen erweitert. Beispielhaft können hier die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen als auch das sekundäre EU-Recht genannt werden. Besonders hervorzuheben sind die Verwaltungsvorschriften der Finanzverwaltung, zu denen die Richtlinien, die Erlasse, die Schreiben und die Verfügungen gezählt werden.
Prozessual gehören Streitigkeiten zwischen staatlichen Stellen und dem Besteuerten vor die Finanzgerichtsbarkeit, die mit der Finanzgerichtsordnung (FGO) über eine eigenständige Prozessgerichtsordnung verfügt.
Mit Hilfe des hier verlinkten Einkommenssteuerrechners können Arbeitnehmer und Selbständige die Höhe der zu zahlenden Einkommenssteuer und ihres individuellen Einkommenssteuersatzes berechnen. Grundlage für die Höhe der Einkommenssteuer ist das zu versteuernde Einkommen nach Abzug von (insb.) Sozialversicherungsabgaben und Werbungskosten /Betriebsausgaben nach § 32a EStG.
Für Selbständige steht ein eigener Einkommenssteuerrechner zur Verfügung.
Durch die zum 01. August 2021 in Kraft getretene Neuregelung des Geldwäschegesetzes (GwG) werden künftig alle juristischen Personen des Privatrechts und Personengesellschaften gegenüber dem Transparenzregister mitteilungspflichtig. Bei Verstößen drohen teils drastische Bußgelder.
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